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Fachbetrieb für Edelmetalle

GOLDANKAUF IN HILDEN

Goldbarren Ankauf in Hilden

GOLDBARREN ANKAUF IN HILDEN

Goldbarren ankauf zu besten Konditionen

Der Ankauf und Verkauf von Goldbarren kann über verschiedene Kanäle erfolgen, wie zum Beispiel über Edelmetallhändler, Banken oder Online-Handelsplattformen. Der Preis, zu dem ein Goldbarren verkauft oder gekauft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Feingewicht, der Reinheit und dem Hersteller des Barrens. Es ist wichtig, mehrere Angebote einzuholen und den aktuellen Goldpreis zu berücksichtigen, bevor man eine Entscheidung trifft.
Beim Verkauf von Goldbarren ist es wichtig, eine beglaubigte Quittung oder einen Echtheitsnachweis zu haben, um die Echtheit und das Gewicht des Barrens nachzuweisen.
Beim Ankauf von Goldbarren ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Anbieter seriös ist und dass die Barren von anerkannten Herstellern stammen.

Sie möchten ihr Goldbarren verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns können Sie ihr Goldbarren zu Geld machen. Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns ihr Goldbarren.

Treffen Sie eine sehr gute Entscheidung und erhalten Sie dafür die besten Konditionen.

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Kommen Sie einfach zu uns ins Geschäft und bringen Sie ihr Goldbarren mit. Mit unseren vorteilhaften Konditionen treffen Sie die beste Wahl. Überzeugen Sie sich selbst.

Möchten Sie ihre alten Schätze oder Erbschaften bequem und unkompliziert verkaufen? Dann sind Sie bei Juwelier Istanbul goldrichtig.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen Ihr Gold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren GoldankaufListe der Autoren Gold verfügbar.

Goldankauf in Hilden

GOLDANKAUF IN HILDEN

Goldankauf zu besten Konditionen

Sie möchten ihr Gold verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns können Sie ihr Gold zu Geld machen. Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns ihr Gold.

Treffen Sie eine sehr gute Entscheidung und erhalten Sie dafür die besten Konditionen.

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Kommen Sie einfach zu uns ins Geschäft und bringen Sie ihr Gold mit. Mit unseren vorteilhaften Konditionen treffen Sie die beste Wahl. Überzeugen Sie sich selbst.

Möchten Sie ihre alten Schätze oder Erbschaften bequem und unkompliziert verkaufen? Dann sind Sie bei Juwelier Istanbul goldrichtig.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen Ihr Gold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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Silberankauf in Hilden

SILBERANKAUF IN HILDEN

Ankauf von Altsilber

Sie möchten gerne ungetragene Silberschmuckstücke oder geerbtes Silberbesteck zu barem Geld machen? Dann besuchen Sie uns gerne in unserem Geschäft. Bei uns können Sie ihren Schmuck und auch Tafelsilber zu aktuellen Silberpreisen verkaufen.

Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns Ihre Silberschmuckstücke, sowie auch Ihr Tafelsilber.

Durch eine Erbschaft erhält man oftmals Tafelsilber und auch Silberschmuck, die dann zuhause einstauben. Machen Sie diese Schätze bei uns zu Geld.

Ihre Wertgegenstände werden von unserem geschulten Personal überprüft und bewertet.

Unsere Preise setzten sich aus dem tagesaktuellen Wechselkurs für Silber zusammen. Im ersten Schritt ermitteln wir den Silberanteil und bieten Ihnen anhand des Wechselkurses einen Preis.

Überzeugen Sie sich gerne selber von unserem top Service. Verkaufen Sie uns Ihren Silberschmuck und Tafelsilber. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Silber ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ag und der Ordnungszahl 47. Es zählt zu den Übergangsmetallen. Im Periodensystem steht es in der 5. Periode und der 1. Nebengruppe (Gruppe 11) oder Kupfergruppe. Das Elementsymbol Ag leitet sich vom lateinischen Wort argentum für „Silber“ ab. Silber gehört zu den Edelmetallen.

Es ist ein weiches, gut verformbares (duktiles) Schwermetall mit der höchsten elektrischen Leitfähigkeit aller Elemente und der höchsten thermischen Leitfähigkeit aller Metalle. Lediglich Supraflüssigkeiten und ungestörte kristalline Ausprägungen des Kohlenstoffs (Diamant, Graphen und graphennaher Graphit, Kohlenstoffnanoröhren) und des Bornitrids weisen eine bessere thermische Leitfähigkeit auf.

Silberpreis

Der Preis des Silbers wird auf dem offenen Markt bestimmt. Das geschieht seit dem 17. Jahrhundert am London Bullion Market. Die Einführung des Silberfixings 1897 in London markiert den Beginn der Marktstruktur. 1987 wurde die London Bullion Market Association (LBMA) gegründet. Drei LBMA-Mitglieder nehmen am Silberfixing an jedem Arbeitstag unter Vorsitz der Bank of Nova Scotia – ScotiaMocatta teil. Weitere Mitglieder des Silberfixings sind die Deutsche Bank AG London und HSBC Bank USA NA London Branch.

In den 1970er Jahren führte die Silberspekulation der Brüder Hunt zu einem Rekordstand beim Silberpreis. Diese kauften im Zusammenspiel mit vermögenden Geschäftsleuten aus Saudi-Arabien riesige Mengen an Silber sowie Silberkontrakten an den Warenterminbörsen und versuchten, den Silbermarkt zu beherrschen. Am 18. Januar 1980 wurde beim Silberfixing am London Bullion Market ein Rekordstand von 49,45 US-Dollar pro Feinunze ermittelt. Den nächsten Rekord erreichte der Silberpreis erst über 31 Jahre später, am 25. April 2011, als die Feinunze Silber in Hong Kong mit 49,80 US-Dollar gehandelt wurde. Dem Inflationsrechner des United States Department of Labor zufolge entsprechen 49,45 US-Dollar von 1980 im Jahr 2011 einer Summe von 134,99 US-Dollar. Daher dürfte es noch lange dauern bis der Preis von 1980 unter Berücksichtigung der Inflation überschritten wird.

Für den standardisierten Silberhandel an Rohstoffbörsen wurde „XAG“ als eigenes Währungskürzel nach ISO 4217 vergeben. Es bezeichnet den Preis einer Feinunze Silber (31,1 Gramm).

Währung und Wertanlage
Silberschatz aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr. Vorne, von links: Patera (römische Opferschale), Schöpflöffel für Wein (Simpulum), Patera, Spiegel. Im Hintergrund zwei Krüge und Schalen.
Spiegel aus massivem Silber, Fundstück aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr.

Die früher wichtigste Verwendung war die Herstellung von Silbermünzen als Zahlungsmittel. Für Münzen wurde in der Antike und im Mittelalter nur Silber, Gold und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Der Münzwert entsprach weitgehend dem Metallwert (Kurantmünze). In Deutschland waren bis 1871 Silbermünzen (Taler) vorherrschend, die Währung war durch Silber gedeckt (Silberstandard). Nach 1871 wurde der Silber- durch den Goldstandard abgelöst. Der Grund für die Verwendung dieser Edelmetalle waren die hohe Wertspeicherung (Seltenheit) und Wertbeständigkeit von Silber und Gold. Erst in moderner Zeit werden Münzen auch aus anderen Metallen, wie Eisen, Nickel oder Zink hergestellt, deren Metallwert aber geringer ist und nicht dem aufgeprägten Wert entspricht (Scheidemünze). Silber wird als Münzmetall heute meist nur noch für Gedenk- und Sondermünzen verwendet.

Besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen – wie z. B. ab 2007 – hat sich neben Gold auch das Edelmetall Silber durch seine Kurs- und Wertstabilität als eine der wichtigsten Anlageform in verschiedensten Ausprägungen wie z. B. Silberbarren, Silberschmuck oder Silbermünzen erwiesen.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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Dieser Text basiert auf dem Artikel Silber
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren Silber verfügbar.

 

Palladiumankauf in Hilden

PALLADIUMANKAUF IN HILDEN

Palladiumankauf zu besten Konditionen
Palladiumankauf bezieht sich auf den Kauf von Palladium von Personen oder Unternehmen. Palladium ist ein Edelmetall, das in Schmuck, Uhren, Investmentmünzen und anderen Gegenständen verwendet wird. Es ist ähnlich wie Platin und hat in den letzten Jahren an Wert gewonnen. Der Wert von Palladium hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Gewicht, Reinheit und Form.

Wenn Sie Palladium verkaufen möchten, sollten Sie es von einem Experten schätzen lassen, um den Wert zu bestimmen. Es gibt auch viele Palladiumankauf-Unternehmen und Händler, die bereit sind, Palladium zu kaufen. Es ist ratsam, Angebote von mehreren Unternehmen einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie den besten Preis erhalten. Es gibt auch Online-Plattformen, wo man Palladium verkaufen kann.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Palladium in verschiedenen Formen verkauft werden kann, wie z.B. Schmuck, Barren, Münzen und andere Investmentformen. Jede Form hat unterschiedliche Preise und es ist wichtig, sich über die aktuellen Preise und Marktsituationen zu informieren, um den besten Preis für Ihr Palladium zu erhalten.

Es ist zu beachten, dass der Markt für Palladium sehr volatil sein kann und die Preise können schnell ändern. Es empfehlenswert sich über die aktuelle Marktsituation zu informieren, bevor man einen Ankauf oder Verkauf tätigt.

Sie möchten ihr Palladium verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns können Sie ihr Palladium zu Geld machen. Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns ihr Palladium.

Treffen Sie eine sehr gute Entscheidung und erhalten Sie dafür die besten Konditionen.

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Kommen Sie einfach zu uns ins Geschäft und bringen Sie ihr Platin mit. Mit unseren vorteilhaften Konditionen treffen Sie die beste Wahl. Überzeugen Sie sich selbst.

Möchten Sie ihre alten Schätze oder Erbschaften bequem und unkompliziert verkaufen? Dann sind Sie bei Juwelier Istanbul goldrichtig.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen Ihr Palladium an! Wir machen Ihr Palladium zu Geld!
Palladium: Palladiumschmuck, Palladiumbarren, Palladiummünzen, Palladiumzähne, Palladiumbleche, Palladiumabfälle.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

PLATIN

Platin (Deutschland: [ˈplaːtɪn], Österreich: [plaˈtiːn]) ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Pt und der Ordnungszahl 78. Im Periodensystem steht es in der Gruppe 10 (in der alten Zählung Teil der 8. Nebengruppe) oder Nickelgruppe. Platin ist ein schweres, schmiedbares, dehnbares, grau-weißes Übergangsmetall. Das Edelmetall ist sehr korrosionsbeständig und wird zur Herstellung von Schmuckwaren, Fahrzeugkatalysatoren, Laborgeräten, Zahnimplantaten und Kontaktwerkstoffen verwendet.

Verwendung

Aufgrund ihrer Verfügbarkeit und der hervorragenden Eigenschaften gibt es für Platin und Platinlegierungen zahlreiche unterschiedliche Einsatzgebiete. So ist Platin ein favorisiertes Material zur Herstellung von Laborgeräten, da es keine Flammenfärbung erzeugt. Es werden z. B. dünne Platindrähte verwendet, um Stoffproben in die Flamme eines Bunsenbrenners zu halten.

Platin wird darüber hinaus in einer nahezu unüberschaubaren Anzahl von Bereichen verwendet:

Platin ist ein edles und derzeit nach Gold das wertvollste Edelmetall – es ist knapp sechzig Mal teurer als Silber. Es wurde und wird daher für teure Schmuckwaren und Schreibfedern, aber auch als Zahlungsmittel bzw. Geldanlage benutzt. Für diese Zwecke wird Platin, wie Gold, in Form von Legierungen verwendet, da es in reinem Zustand kaum härter als Gold ist. Die Anlagemünzen Platinum Canadian Maple Leaf und American Platinum Eagle werden heute noch ausgegeben. In Russland wurden zwischen 1828 und 1846 Geldmünzen aus Platin geprägt, der Platinrubel. Zunächst waren es Münzen aus etwa 10,3 Gramm Platin im Wert von 3 Rubeln, später kamen Münzen des doppelten und vierfachen Wertes und des entsprechenden Platingewichtes hinzu.
Thermoelemente
Widerstandsthermometer (z. B. Pt100)
Heizwiderstände
Kontaktwerkstoffe und Elektroden, z. B. in Zündkerzen
Katalysatoren. Beispiele sind nicht nur Fahrzeugkatalysatoren einschließlich der Diesel-Oxidationskatalysatoren und Katalysatoren in Brennstoffzellen, sondern auch solche für großindustrielle Prozesse wie der Salpetersäureherstellung und für Platin-Rhodium-Legierungen. Ein historisch wichtiges Beispiel ist das Döbereinersche Feuerzeug. Für 2005 wird der Verbrauch von Platin für die Katalysatorherstellung auf 3,86 Millionen Unzen geschätzt, das entspricht etwa 120,1 Tonnen.
Magnetwerkstoffe
Chemischer Apparatebau, Labor- und Analysegeräte
Schmelztiegel für die Glasherstellung
Glaseinschmelzlegierungen
Medizinische Implantate, Legierungszusatz in Dentalwerkstoffen (siehe auch: Biomaterial)
Herzschrittmacher
Schubdüsen, Verkleidungen für Raketen
Spinndüsen
Platinspiegel (Spiegel und teildurchlässige Spiegel, die im Gegensatz zu Silberspiegeln nicht anlaufen können)
Laserdrucker (Ladekorona)
Beschichtungen von Turbinenleitschaufeln in Flugzeugtriebwerken
Platingeräte für die Spezialglasschmelze. Für die optische und technische Spezialglasschmelze werden tausende von Geräten aus Platinwerkstoffen hergestellt. Über Labortiegel aus Rein-Pt-, PtIr-, PtRh- oder PtAu-Werkstoffen für die ersten Versuchsschmelzen bis zu kompletten kontinuierlichen Wannensystemen, die einige 100 kg Platingewicht haben können. Außer den Läuterkammern, Tiegeln und Rohrsystemen aus PtIr oder PtRh kommen auch Zusatzgeräte wie Rührer, Deckel, Elektroden, Auslaufringe und Düsen zum Einsatz.

Der gebräuchlichste Werkstoff für die Geräte zur Herstellung von optischem Glas ist Rein-Pt oder Pt mit 0,3 bis 1,0 % Ir für die Tiegel und Rohrsysteme sowie PtRh3 bis PtRh10 für stark mechanisch beanspruchte Geräte wie zum Beispiel Rührer.

Bei den Geräten für die Herstellung von technischem Glas verwendet man PtRh10- bis PtRh30-Werkstoffe. Diese mechanisch stabileren hochprozentigen PtRh-Werkstoffe können in der optischen Glasschmelze nicht eingesetzt werden, da das Rh eine leicht gelbliche Färbung in der Schmelze hinterlässt, die zu Transmissionsverlusten in den optischen Glasprodukten führt.

Für spezielle Anwendungen werden auch FKS- (feinkornstabilisierte) und ODS (Oxide Dispersion Strengthened)-Werkstoffe in der optischen und technischen Spezialglasschmelze eingesetzt. Diese pulvermetallurgisch hergestellten Pt-, PtRh-, PtIr-, und PtAu-Werkstoffe werden mit ca. 0,2 % Yttrium- bzw. Zirkonoxid dotiert, um ein vorzeitiges Kornwachstum bei den Platingeräten im Glasschmelzprozess zu verhindern.

Das Hauptproblem bei der Bearbeitung dieser Werkstoffe ist die eingeschränkte Schweißbarkeit bei der Geräteherstellung.

Im Gegensatz zu den oben genannten Verwendungen, die Platin als Metall benutzen, gibt es auch eine hochwirksame und daher wichtige Klasse von Arzneimitteln gegen Krebs (Cytostatika), die Platin-Verbindungen enthalten, beispielsweise Cisplatin, Carboplatin und Oxaliplatin.

Der Internationale Kilogrammprototyp, der in einem Tresor des Bureau International des Poids et Mesures (BIPM) aufbewahrt wird, besteht aus einer Legierung von 90 % Platin und 10 % Iridium.

Aus derselben Legierung besteht der Internationale Meterprototyp von 1889, der bis 1960 den Meter definierte.

Als Platin im Sinne der Kombinierten Nomenklatur gelten gemäß Anmerkung 4.B zu Kapitel 71 Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.

Platinpreis
Der Platinpreis entsteht aus dem Zusammenspiel fundamentaler Marktdaten wie Angebot von und Nachfrage nach Platin; zudem wird er beeinflusst von Emotionen (z.B. Angst vor Inflation), Ereignissen, langfristigen Entwicklungen, Spekulationen und langfristigen Erwartungen.

 

 


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel Platin
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren Platin verfügbar.

Platinankauf in Hilden

PLATINANKAUF IN HILDEN

Platinankauf bezieht sich auf den Kauf von Platin von Personen oder Unternehmen. Platin ist ein sehr wertvolles Edelmetall, das in Schmuck, Uhren, Investmentmünzen und anderen Gegenständen verwendet wird. Der Wert von Platin hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Gewicht, Reinheit und Form.

Wenn Sie Platin verkaufen möchten, sollten Sie es von einem Experten schätzen lassen, um den Wert zu bestimmen. Es gibt auch viele Platinankauf-Unternehmen und Händler, die bereit sind, Platin zu kaufen. Es ist ratsam, Angebote von mehreren Unternehmen einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie den besten Preis erhalten. Es gibt auch Online-Plattformen, wo man Platin verkaufen kann.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Platin in verschiedenen Formen verkauft werden kann, wie z.B. Schmuck, Barren, Münzen und andere Investmentformen. Jede Form hat unterschiedliche Preise und es ist wichtig, sich über die aktuellen Preise und Marktsituationen zu informieren, um den besten Preis für Ihr Platin zu erhalten.

Platinankauf zu besten Konditionen

Sie möchten ihr Platin verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns können Sie ihr Platin zu Geld machen. Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns ihr Platin.

Treffen Sie eine sehr gute Entscheidung und erhalten Sie dafür die besten Konditionen.

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Kommen Sie einfach zu uns ins Geschäft und bringen Sie ihr Platin mit. Mit unseren vorteilhaften Konditionen treffen Sie die beste Wahl. Überzeugen Sie sich selbst.

Möchten Sie ihre alten Schätze oder Erbschaften bequem und unkompliziert verkaufen? Dann sind Sie bei Juwelier Istanbul goldrichtig.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen Ihr Platin an! Wir machen Ihr Platin zu Geld!
Platin, Platinschmuck, Platinbarren oder Platinmünzen

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

PLATIN

Platin (Deutschland: [ˈplaːtɪn], Österreich: [plaˈtiːn]) ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Pt und der Ordnungszahl 78. Im Periodensystem steht es in der Gruppe 10 (in der alten Zählung Teil der 8. Nebengruppe) oder Nickelgruppe. Platin ist ein schweres, schmiedbares, dehnbares, grau-weißes Übergangsmetall. Das Edelmetall ist sehr korrosionsbeständig und wird zur Herstellung von Schmuckwaren, Fahrzeugkatalysatoren, Laborgeräten, Zahnimplantaten und Kontaktwerkstoffen verwendet.

Verwendung

Aufgrund ihrer Verfügbarkeit und der hervorragenden Eigenschaften gibt es für Platin und Platinlegierungen zahlreiche unterschiedliche Einsatzgebiete. So ist Platin ein favorisiertes Material zur Herstellung von Laborgeräten, da es keine Flammenfärbung erzeugt. Es werden z. B. dünne Platindrähte verwendet, um Stoffproben in die Flamme eines Bunsenbrenners zu halten.

Platin wird darüber hinaus in einer nahezu unüberschaubaren Anzahl von Bereichen verwendet:

Platin ist ein edles und derzeit nach Gold das wertvollste Edelmetall – es ist knapp sechzig Mal teurer als Silber. Es wurde und wird daher für teure Schmuckwaren und Schreibfedern, aber auch als Zahlungsmittel bzw. Geldanlage benutzt. Für diese Zwecke wird Platin, wie Gold, in Form von Legierungen verwendet, da es in reinem Zustand kaum härter als Gold ist. Die Anlagemünzen Platinum Canadian Maple Leaf und American Platinum Eagle werden heute noch ausgegeben. In Russland wurden zwischen 1828 und 1846 Geldmünzen aus Platin geprägt, der Platinrubel. Zunächst waren es Münzen aus etwa 10,3 Gramm Platin im Wert von 3 Rubeln, später kamen Münzen des doppelten und vierfachen Wertes und des entsprechenden Platingewichtes hinzu.
Thermoelemente
Widerstandsthermometer (z. B. Pt100)
Heizwiderstände
Kontaktwerkstoffe und Elektroden, z. B. in Zündkerzen
Katalysatoren. Beispiele sind nicht nur Fahrzeugkatalysatoren einschließlich der Diesel-Oxidationskatalysatoren und Katalysatoren in Brennstoffzellen, sondern auch solche für großindustrielle Prozesse wie der Salpetersäureherstellung und für Platin-Rhodium-Legierungen. Ein historisch wichtiges Beispiel ist das Döbereinersche Feuerzeug. Für 2005 wird der Verbrauch von Platin für die Katalysatorherstellung auf 3,86 Millionen Unzen geschätzt, das entspricht etwa 120,1 Tonnen.
Magnetwerkstoffe
Chemischer Apparatebau, Labor- und Analysegeräte
Schmelztiegel für die Glasherstellung
Glaseinschmelzlegierungen
Medizinische Implantate, Legierungszusatz in Dentalwerkstoffen (siehe auch: Biomaterial)
Herzschrittmacher
Schubdüsen, Verkleidungen für Raketen
Spinndüsen
Platinspiegel (Spiegel und teildurchlässige Spiegel, die im Gegensatz zu Silberspiegeln nicht anlaufen können)
Laserdrucker (Ladekorona)
Beschichtungen von Turbinenleitschaufeln in Flugzeugtriebwerken
Platingeräte für die Spezialglasschmelze. Für die optische und technische Spezialglasschmelze werden tausende von Geräten aus Platinwerkstoffen hergestellt. Über Labortiegel aus Rein-Pt-, PtIr-, PtRh- oder PtAu-Werkstoffen für die ersten Versuchsschmelzen bis zu kompletten kontinuierlichen Wannensystemen, die einige 100 kg Platingewicht haben können. Außer den Läuterkammern, Tiegeln und Rohrsystemen aus PtIr oder PtRh kommen auch Zusatzgeräte wie Rührer, Deckel, Elektroden, Auslaufringe und Düsen zum Einsatz.

Der gebräuchlichste Werkstoff für die Geräte zur Herstellung von optischem Glas ist Rein-Pt oder Pt mit 0,3 bis 1,0 % Ir für die Tiegel und Rohrsysteme sowie PtRh3 bis PtRh10 für stark mechanisch beanspruchte Geräte wie zum Beispiel Rührer.

Bei den Geräten für die Herstellung von technischem Glas verwendet man PtRh10- bis PtRh30-Werkstoffe. Diese mechanisch stabileren hochprozentigen PtRh-Werkstoffe können in der optischen Glasschmelze nicht eingesetzt werden, da das Rh eine leicht gelbliche Färbung in der Schmelze hinterlässt, die zu Transmissionsverlusten in den optischen Glasprodukten führt.

Für spezielle Anwendungen werden auch FKS- (feinkornstabilisierte) und ODS (Oxide Dispersion Strengthened)-Werkstoffe in der optischen und technischen Spezialglasschmelze eingesetzt. Diese pulvermetallurgisch hergestellten Pt-, PtRh-, PtIr-, und PtAu-Werkstoffe werden mit ca. 0,2 % Yttrium- bzw. Zirkonoxid dotiert, um ein vorzeitiges Kornwachstum bei den Platingeräten im Glasschmelzprozess zu verhindern.

Das Hauptproblem bei der Bearbeitung dieser Werkstoffe ist die eingeschränkte Schweißbarkeit bei der Geräteherstellung.

Im Gegensatz zu den oben genannten Verwendungen, die Platin als Metall benutzen, gibt es auch eine hochwirksame und daher wichtige Klasse von Arzneimitteln gegen Krebs (Cytostatika), die Platin-Verbindungen enthalten, beispielsweise Cisplatin, Carboplatin und Oxaliplatin.

Der Internationale Kilogrammprototyp, der in einem Tresor des Bureau International des Poids et Mesures (BIPM) aufbewahrt wird, besteht aus einer Legierung von 90 % Platin und 10 % Iridium.

Aus derselben Legierung besteht der Internationale Meterprototyp von 1889, der bis 1960 den Meter definierte.

Als Platin im Sinne der Kombinierten Nomenklatur gelten gemäß Anmerkung 4.B zu Kapitel 71 Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.

Platinpreis
Der Platinpreis entsteht aus dem Zusammenspiel fundamentaler Marktdaten wie Angebot von und Nachfrage nach Platin; zudem wird er beeinflusst von Emotionen (z.B. Angst vor Inflation), Ereignissen, langfristigen Entwicklungen, Spekulationen und langfristigen Erwartungen.

 

 


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Silver bars 1000 grams pure Silver,business investment and wealth concept.wealth of Silver ,3d rendering
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Silberbarren Ankauf in Hilden

SILBERBARREN ANKAUF IN HILDEN

Ankauf von Silberbarren

Silberbarren Ankauf und Verkauf beziehen sich auf den Kauf und Verkauf von Silberbarren, die in unterschiedlichen Gewichten und Formen erhältlich sind. Der Wert von Silberbarren hängt in erster Linie vom Silbergehalt und dem Gewicht der Barren ab.

Beim Ankauf von Silberbarren sollten Sie sicherstellen, dass Sie sie von einem seriösen Händler oder einer vertrauenswürdigen Quelle erwerben. Der Händler sollte in der Lage sein, Ihnen Informationen über das Gewicht, den Silbergehalt und die Herstellung der Barren zur Verfügung zu stellen. Es gibt auch Online-Händler, die Silberbarren verkaufen und es ist ratsam, die Preise auf verschiedenen Plattformen zu vergleichen, bevor Sie einen Kauf tätigen.

Beim Verkauf von Silberbarren ist es am besten, mehrere Angebote von verschiedenen Händlern einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Preis erhalten. Es gibt auch Online-Plattformen für den Verkauf von Silberbarren und es ist ratsam, die Preise auf diesen Plattformen zu recherchieren, bevor Sie Ihre Barren verkaufen. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Barren noch in unbeschädigten Zustand sind und die Gewicht und Silbergehalt noch korrekt sind.

Sie möchten gerne ungetragene Silberschmuckstücke oder geerbtes Silberbesteck zu barem Geld machen? Dann besuchen Sie uns gerne in unserem Geschäft. Bei uns können Sie ihren Schmuck und auch Tafelsilber zu aktuellen Silberpreisen verkaufen.

Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns Ihre Silberschmuckstücke, sowie auch Ihr Tafelsilber.

Durch eine Erbschaft erhält man oftmals Tafelsilber und auch Silberschmuck, die dann zuhause einstauben. Machen Sie diese Schätze bei uns zu Geld.

Ihre Wertgegenstände werden von unserem geschulten Personal überprüft und bewertet.

Unsere Preise setzten sich aus dem tagesaktuellen Wechselkurs für Silber zusammen. Im ersten Schritt ermitteln wir den Silberanteil und bieten Ihnen anhand des Wechselkurses einen Preis.

Überzeugen Sie sich gerne selber von unserem top Service. Verkaufen Sie uns Ihren Silberschmuck und Tafelsilber. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Silber ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ag und der Ordnungszahl 47. Es zählt zu den Übergangsmetallen. Im Periodensystem steht es in der 5. Periode und der 1. Nebengruppe (Gruppe 11) oder Kupfergruppe. Das Elementsymbol Ag leitet sich vom lateinischen Wort argentum für „Silber“ ab. Silber gehört zu den Edelmetallen.

Es ist ein weiches, gut verformbares (duktiles) Schwermetall mit der höchsten elektrischen Leitfähigkeit aller Elemente und der höchsten thermischen Leitfähigkeit aller Metalle. Lediglich Supraflüssigkeiten und ungestörte kristalline Ausprägungen des Kohlenstoffs (Diamant, Graphen und graphennaher Graphit, Kohlenstoffnanoröhren) und des Bornitrids weisen eine bessere thermische Leitfähigkeit auf.

Silberpreis

Der Preis des Silbers wird auf dem offenen Markt bestimmt. Das geschieht seit dem 17. Jahrhundert am London Bullion Market. Die Einführung des Silberfixings 1897 in London markiert den Beginn der Marktstruktur. 1987 wurde die London Bullion Market Association (LBMA) gegründet. Drei LBMA-Mitglieder nehmen am Silberfixing an jedem Arbeitstag unter Vorsitz der Bank of Nova Scotia – ScotiaMocatta teil. Weitere Mitglieder des Silberfixings sind die Deutsche Bank AG London und HSBC Bank USA NA London Branch.

In den 1970er Jahren führte die Silberspekulation der Brüder Hunt zu einem Rekordstand beim Silberpreis. Diese kauften im Zusammenspiel mit vermögenden Geschäftsleuten aus Saudi-Arabien riesige Mengen an Silber sowie Silberkontrakten an den Warenterminbörsen und versuchten, den Silbermarkt zu beherrschen. Am 18. Januar 1980 wurde beim Silberfixing am London Bullion Market ein Rekordstand von 49,45 US-Dollar pro Feinunze ermittelt. Den nächsten Rekord erreichte der Silberpreis erst über 31 Jahre später, am 25. April 2011, als die Feinunze Silber in Hong Kong mit 49,80 US-Dollar gehandelt wurde. Dem Inflationsrechner des United States Department of Labor zufolge entsprechen 49,45 US-Dollar von 1980 im Jahr 2011 einer Summe von 134,99 US-Dollar. Daher dürfte es noch lange dauern bis der Preis von 1980 unter Berücksichtigung der Inflation überschritten wird.

Für den standardisierten Silberhandel an Rohstoffbörsen wurde „XAG“ als eigenes Währungskürzel nach ISO 4217 vergeben. Es bezeichnet den Preis einer Feinunze Silber (31,1 Gramm).

Währung und Wertanlage
Silberschatz aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr. Vorne, von links: Patera (römische Opferschale), Schöpflöffel für Wein (Simpulum), Patera, Spiegel. Im Hintergrund zwei Krüge und Schalen.
Spiegel aus massivem Silber, Fundstück aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr.

Die früher wichtigste Verwendung war die Herstellung von Silbermünzen als Zahlungsmittel. Für Münzen wurde in der Antike und im Mittelalter nur Silber, Gold und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Der Münzwert entsprach weitgehend dem Metallwert (Kurantmünze). In Deutschland waren bis 1871 Silbermünzen (Taler) vorherrschend, die Währung war durch Silber gedeckt (Silberstandard). Nach 1871 wurde der Silber- durch den Goldstandard abgelöst. Der Grund für die Verwendung dieser Edelmetalle waren die hohe Wertspeicherung (Seltenheit) und Wertbeständigkeit von Silber und Gold. Erst in moderner Zeit werden Münzen auch aus anderen Metallen, wie Eisen, Nickel oder Zink hergestellt, deren Metallwert aber geringer ist und nicht dem aufgeprägten Wert entspricht (Scheidemünze). Silber wird als Münzmetall heute meist nur noch für Gedenk- und Sondermünzen verwendet.

Besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen – wie z. B. ab 2007 – hat sich neben Gold auch das Edelmetall Silber durch seine Kurs- und Wertstabilität als eine der wichtigsten Anlageform in verschiedensten Ausprägungen wie z. B. Silberbarren, Silberschmuck oder Silbermünzen erwiesen.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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Dieser Text basiert auf dem Artikel Silber
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren Silber verfügbar.

 

Silbermünzen Ankauf in Hilden

SILBERMÜNZEN ANKAUF IN HILDEN

Ankauf von Silbermünzen

Silbermünzen Ankauf und Verkauf beziehen sich auf den Kauf und Verkauf von Münzen, die aus Silber hergestellt wurden. Der Wert von Silbermünzen hängt in erster Linie vom Silbergehalt und dem Alter der Münze ab. Münzen, die älter sind oder seltener sind, haben in der Regel einen höheren Wert.

Beim Ankauf von Silbermünzen sollten Sie sicherstellen, dass Sie sie von einem seriösen Händler oder einer vertrauenswürdigen Quelle erwerben. Der Händler sollte in der Lage sein, Ihnen Informationen über das Alter und den Zustand der Münze zur Verfügung zu stellen.

Beim Verkauf von Silbermünzen ist es am besten, mehrere Angebote von verschiedenen Händlern einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Preis erhalten. Es gibt auch Online-Plattformen für den Verkauf von Münzen und es ist ratsam, die Preise auf diesen Plattformen zu recherchieren, bevor Sie Ihre Münzen verkaufen. Eine professionelle Schätzung durch einen Experten ist auch empfehlenswert, um den Wert der Münzen zu ermitteln.

Sie möchten gerne ungetragene Silberschmuckstücke oder geerbtes Silberbesteck zu barem Geld machen? Dann besuchen Sie uns gerne in unserem Geschäft. Bei uns können Sie ihren Schmuck und auch Tafelsilber zu aktuellen Silberpreisen verkaufen.

Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns Ihre Silberschmuckstücke, sowie auch Ihr Tafelsilber.

Durch eine Erbschaft erhält man oftmals Tafelsilber und auch Silberschmuck, die dann zuhause einstauben. Machen Sie diese Schätze bei uns zu Geld.

Ihre Wertgegenstände werden von unserem geschulten Personal überprüft und bewertet.

Unsere Preise setzten sich aus dem tagesaktuellen Wechselkurs für Silber zusammen. Im ersten Schritt ermitteln wir den Silberanteil und bieten Ihnen anhand des Wechselkurses einen Preis.

Überzeugen Sie sich gerne selber von unserem top Service. Verkaufen Sie uns Ihren Silberschmuck und Tafelsilber. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Silber ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ag und der Ordnungszahl 47. Es zählt zu den Übergangsmetallen. Im Periodensystem steht es in der 5. Periode und der 1. Nebengruppe (Gruppe 11) oder Kupfergruppe. Das Elementsymbol Ag leitet sich vom lateinischen Wort argentum für „Silber“ ab. Silber gehört zu den Edelmetallen.

Es ist ein weiches, gut verformbares (duktiles) Schwermetall mit der höchsten elektrischen Leitfähigkeit aller Elemente und der höchsten thermischen Leitfähigkeit aller Metalle. Lediglich Supraflüssigkeiten und ungestörte kristalline Ausprägungen des Kohlenstoffs (Diamant, Graphen und graphennaher Graphit, Kohlenstoffnanoröhren) und des Bornitrids weisen eine bessere thermische Leitfähigkeit auf.

Silberpreis

Der Preis des Silbers wird auf dem offenen Markt bestimmt. Das geschieht seit dem 17. Jahrhundert am London Bullion Market. Die Einführung des Silberfixings 1897 in London markiert den Beginn der Marktstruktur. 1987 wurde die London Bullion Market Association (LBMA) gegründet. Drei LBMA-Mitglieder nehmen am Silberfixing an jedem Arbeitstag unter Vorsitz der Bank of Nova Scotia – ScotiaMocatta teil. Weitere Mitglieder des Silberfixings sind die Deutsche Bank AG London und HSBC Bank USA NA London Branch.

In den 1970er Jahren führte die Silberspekulation der Brüder Hunt zu einem Rekordstand beim Silberpreis. Diese kauften im Zusammenspiel mit vermögenden Geschäftsleuten aus Saudi-Arabien riesige Mengen an Silber sowie Silberkontrakten an den Warenterminbörsen und versuchten, den Silbermarkt zu beherrschen. Am 18. Januar 1980 wurde beim Silberfixing am London Bullion Market ein Rekordstand von 49,45 US-Dollar pro Feinunze ermittelt. Den nächsten Rekord erreichte der Silberpreis erst über 31 Jahre später, am 25. April 2011, als die Feinunze Silber in Hong Kong mit 49,80 US-Dollar gehandelt wurde. Dem Inflationsrechner des United States Department of Labor zufolge entsprechen 49,45 US-Dollar von 1980 im Jahr 2011 einer Summe von 134,99 US-Dollar. Daher dürfte es noch lange dauern bis der Preis von 1980 unter Berücksichtigung der Inflation überschritten wird.

Für den standardisierten Silberhandel an Rohstoffbörsen wurde „XAG“ als eigenes Währungskürzel nach ISO 4217 vergeben. Es bezeichnet den Preis einer Feinunze Silber (31,1 Gramm).

Währung und Wertanlage
Silberschatz aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr. Vorne, von links: Patera (römische Opferschale), Schöpflöffel für Wein (Simpulum), Patera, Spiegel. Im Hintergrund zwei Krüge und Schalen.
Spiegel aus massivem Silber, Fundstück aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr.

Die früher wichtigste Verwendung war die Herstellung von Silbermünzen als Zahlungsmittel. Für Münzen wurde in der Antike und im Mittelalter nur Silber, Gold und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Der Münzwert entsprach weitgehend dem Metallwert (Kurantmünze). In Deutschland waren bis 1871 Silbermünzen (Taler) vorherrschend, die Währung war durch Silber gedeckt (Silberstandard). Nach 1871 wurde der Silber- durch den Goldstandard abgelöst. Der Grund für die Verwendung dieser Edelmetalle waren die hohe Wertspeicherung (Seltenheit) und Wertbeständigkeit von Silber und Gold. Erst in moderner Zeit werden Münzen auch aus anderen Metallen, wie Eisen, Nickel oder Zink hergestellt, deren Metallwert aber geringer ist und nicht dem aufgeprägten Wert entspricht (Scheidemünze). Silber wird als Münzmetall heute meist nur noch für Gedenk- und Sondermünzen verwendet.

Besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen – wie z. B. ab 2007 – hat sich neben Gold auch das Edelmetall Silber durch seine Kurs- und Wertstabilität als eine der wichtigsten Anlageform in verschiedensten Ausprägungen wie z. B. Silberbarren, Silberschmuck oder Silbermünzen erwiesen.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel Silber
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren Silber verfügbar.

 

Silberschmuck Ankauf

SILBERSCHMUCK ANKAUF IN HILDEN

Silberschmuck Ankauf bedeutet, dass jemand bereit ist, Ihren Silberschmuck zu kaufen. Der Wert des Silberschmucks hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Alter, Zustand, Hersteller, Gewicht und Design. Um den Wert Ihres Silberschmucks zu bestimmen, sollten Sie es von einem Experten schätzen lassen oder es auf einer Online-Plattform verkaufen. Es gibt auch viele Ankaufgeschäfte, die Silberschmuck kaufen und es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen, um den besten Preis zu erhalten. Es ist auch zu beachten, das Silberschmuck nicht nur rein aus Silber bestehen muss, sondern auch mit anderen Materialien wie Edelsteinen, Perlen oder Versilberungen verarbeitet sein kann. Dies beeinflusst ebenfalls den Wert des Schmucks.

Ankauf von Altsilber

Sie möchten gerne ungetragene Silberschmuckstücke oder geerbtes Silberbesteck zu barem Geld machen? Dann besuchen Sie uns gerne in unserem Geschäft. Bei uns können Sie ihren Schmuck und auch Tafelsilber zu aktuellen Silberpreisen verkaufen.

Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns Ihre Silberschmuckstücke, sowie auch Ihr Tafelsilber.

Durch eine Erbschaft erhält man oftmals Tafelsilber und auch Silberschmuck, die dann zuhause einstauben. Machen Sie diese Schätze bei uns zu Geld.

Ihre Wertgegenstände werden von unserem geschulten Personal überprüft und bewertet.

Unsere Preise setzten sich aus dem tagesaktuellen Wechselkurs für Silber zusammen. Im ersten Schritt ermitteln wir den Silberanteil und bieten Ihnen anhand des Wechselkurses einen Preis.

Überzeugen Sie sich gerne selber von unserem top Service. Verkaufen Sie uns Ihren Silberschmuck und Tafelsilber. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Silber ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ag und der Ordnungszahl 47. Es zählt zu den Übergangsmetallen. Im Periodensystem steht es in der 5. Periode und der 1. Nebengruppe (Gruppe 11) oder Kupfergruppe. Das Elementsymbol Ag leitet sich vom lateinischen Wort argentum für „Silber“ ab. Silber gehört zu den Edelmetallen.

Es ist ein weiches, gut verformbares (duktiles) Schwermetall mit der höchsten elektrischen Leitfähigkeit aller Elemente und der höchsten thermischen Leitfähigkeit aller Metalle. Lediglich Supraflüssigkeiten und ungestörte kristalline Ausprägungen des Kohlenstoffs (Diamant, Graphen und graphennaher Graphit, Kohlenstoffnanoröhren) und des Bornitrids weisen eine bessere thermische Leitfähigkeit auf.

Silberpreis

Der Preis des Silbers wird auf dem offenen Markt bestimmt. Das geschieht seit dem 17. Jahrhundert am London Bullion Market. Die Einführung des Silberfixings 1897 in London markiert den Beginn der Marktstruktur. 1987 wurde die London Bullion Market Association (LBMA) gegründet. Drei LBMA-Mitglieder nehmen am Silberfixing an jedem Arbeitstag unter Vorsitz der Bank of Nova Scotia – ScotiaMocatta teil. Weitere Mitglieder des Silberfixings sind die Deutsche Bank AG London und HSBC Bank USA NA London Branch.

In den 1970er Jahren führte die Silberspekulation der Brüder Hunt zu einem Rekordstand beim Silberpreis. Diese kauften im Zusammenspiel mit vermögenden Geschäftsleuten aus Saudi-Arabien riesige Mengen an Silber sowie Silberkontrakten an den Warenterminbörsen und versuchten, den Silbermarkt zu beherrschen. Am 18. Januar 1980 wurde beim Silberfixing am London Bullion Market ein Rekordstand von 49,45 US-Dollar pro Feinunze ermittelt. Den nächsten Rekord erreichte der Silberpreis erst über 31 Jahre später, am 25. April 2011, als die Feinunze Silber in Hong Kong mit 49,80 US-Dollar gehandelt wurde. Dem Inflationsrechner des United States Department of Labor zufolge entsprechen 49,45 US-Dollar von 1980 im Jahr 2011 einer Summe von 134,99 US-Dollar. Daher dürfte es noch lange dauern bis der Preis von 1980 unter Berücksichtigung der Inflation überschritten wird.

Für den standardisierten Silberhandel an Rohstoffbörsen wurde „XAG“ als eigenes Währungskürzel nach ISO 4217 vergeben. Es bezeichnet den Preis einer Feinunze Silber (31,1 Gramm).

Währung und Wertanlage
Silberschatz aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr. Vorne, von links: Patera (römische Opferschale), Schöpflöffel für Wein (Simpulum), Patera, Spiegel. Im Hintergrund zwei Krüge und Schalen.
Spiegel aus massivem Silber, Fundstück aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr.

Die früher wichtigste Verwendung war die Herstellung von Silbermünzen als Zahlungsmittel. Für Münzen wurde in der Antike und im Mittelalter nur Silber, Gold und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Der Münzwert entsprach weitgehend dem Metallwert (Kurantmünze). In Deutschland waren bis 1871 Silbermünzen (Taler) vorherrschend, die Währung war durch Silber gedeckt (Silberstandard). Nach 1871 wurde der Silber- durch den Goldstandard abgelöst. Der Grund für die Verwendung dieser Edelmetalle waren die hohe Wertspeicherung (Seltenheit) und Wertbeständigkeit von Silber und Gold. Erst in moderner Zeit werden Münzen auch aus anderen Metallen, wie Eisen, Nickel oder Zink hergestellt, deren Metallwert aber geringer ist und nicht dem aufgeprägten Wert entspricht (Scheidemünze). Silber wird als Münzmetall heute meist nur noch für Gedenk- und Sondermünzen verwendet.

Besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen – wie z. B. ab 2007 – hat sich neben Gold auch das Edelmetall Silber durch seine Kurs- und Wertstabilität als eine der wichtigsten Anlageform in verschiedensten Ausprägungen wie z. B. Silberbarren, Silberschmuck oder Silbermünzen erwiesen.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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Dieser Text basiert auf dem Artikel Silber
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren Silber verfügbar.

 

Silberbesteck Ankauf in Hilden

SILBERBESTECK ANKAUF IN HILDEN

Silberbesteck Ankauf bedeutet, dass jemand bereit ist, Ihr Silberbesteck zu kaufen. Der Wert des Silberbestecks hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Alter, Zustand, Hersteller, Gewicht und Muster. Um den Wert Ihres Silberbestecks zu bestimmen, sollten Sie es von einem Experten schätzen lassen oder es auf einer Online-Plattform verkaufen. Es gibt auch viele Ankaufgeschäfte, die Silberbesteck kaufen und es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen, um den besten Preis zu erhalten.

Ankauf von Altsilber

Sie möchten gerne ungetragene Silberschmuckstücke oder geerbtes Silberbesteck zu barem Geld machen? Dann besuchen Sie uns gerne in unserem Geschäft. Bei uns können Sie ihren Schmuck und auch Tafelsilber zu aktuellen Silberpreisen verkaufen.

Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns Ihre Silberschmuckstücke, sowie auch Ihr Tafelsilber.

Durch eine Erbschaft erhält man oftmals Tafelsilber und auch Silberschmuck, die dann zuhause einstauben. Machen Sie diese Schätze bei uns zu Geld.

Ihre Wertgegenstände werden von unserem geschulten Personal überprüft und bewertet.

Unsere Preise setzten sich aus dem tagesaktuellen Wechselkurs für Silber zusammen. Im ersten Schritt ermitteln wir den Silberanteil und bieten Ihnen anhand des Wechselkurses einen Preis.

Überzeugen Sie sich gerne selber von unserem top Service. Verkaufen Sie uns Ihren Silberschmuck und Tafelsilber. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Silber: Silberschmuck, Silberbarren, Silbermünzen, Silbermedaillen, Industriesilber, Silbergranulat, Feinsilber, Tafelsilber, Silberbesteck, Silberdraht, Silberblech, Silberauflage.

Silber ist ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ag und der Ordnungszahl 47. Es zählt zu den Übergangsmetallen. Im Periodensystem steht es in der 5. Periode und der 1. Nebengruppe (Gruppe 11) oder Kupfergruppe. Das Elementsymbol Ag leitet sich vom lateinischen Wort argentum für „Silber“ ab. Silber gehört zu den Edelmetallen.

Es ist ein weiches, gut verformbares (duktiles) Schwermetall mit der höchsten elektrischen Leitfähigkeit aller Elemente und der höchsten thermischen Leitfähigkeit aller Metalle. Lediglich Supraflüssigkeiten und ungestörte kristalline Ausprägungen des Kohlenstoffs (Diamant, Graphen und graphennaher Graphit, Kohlenstoffnanoröhren) und des Bornitrids weisen eine bessere thermische Leitfähigkeit auf.

Silberpreis

Der Preis des Silbers wird auf dem offenen Markt bestimmt. Das geschieht seit dem 17. Jahrhundert am London Bullion Market. Die Einführung des Silberfixings 1897 in London markiert den Beginn der Marktstruktur. 1987 wurde die London Bullion Market Association (LBMA) gegründet. Drei LBMA-Mitglieder nehmen am Silberfixing an jedem Arbeitstag unter Vorsitz der Bank of Nova Scotia – ScotiaMocatta teil. Weitere Mitglieder des Silberfixings sind die Deutsche Bank AG London und HSBC Bank USA NA London Branch.

In den 1970er Jahren führte die Silberspekulation der Brüder Hunt zu einem Rekordstand beim Silberpreis. Diese kauften im Zusammenspiel mit vermögenden Geschäftsleuten aus Saudi-Arabien riesige Mengen an Silber sowie Silberkontrakten an den Warenterminbörsen und versuchten, den Silbermarkt zu beherrschen. Am 18. Januar 1980 wurde beim Silberfixing am London Bullion Market ein Rekordstand von 49,45 US-Dollar pro Feinunze ermittelt. Den nächsten Rekord erreichte der Silberpreis erst über 31 Jahre später, am 25. April 2011, als die Feinunze Silber in Hong Kong mit 49,80 US-Dollar gehandelt wurde. Dem Inflationsrechner des United States Department of Labor zufolge entsprechen 49,45 US-Dollar von 1980 im Jahr 2011 einer Summe von 134,99 US-Dollar. Daher dürfte es noch lange dauern bis der Preis von 1980 unter Berücksichtigung der Inflation überschritten wird.

Für den standardisierten Silberhandel an Rohstoffbörsen wurde „XAG“ als eigenes Währungskürzel nach ISO 4217 vergeben. Es bezeichnet den Preis einer Feinunze Silber (31,1 Gramm).

Währung und Wertanlage
Silberschatz aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr. Vorne, von links: Patera (römische Opferschale), Schöpflöffel für Wein (Simpulum), Patera, Spiegel. Im Hintergrund zwei Krüge und Schalen.
Spiegel aus massivem Silber, Fundstück aus Pompeji, Italien, 79 n. Chr.

Die früher wichtigste Verwendung war die Herstellung von Silbermünzen als Zahlungsmittel. Für Münzen wurde in der Antike und im Mittelalter nur Silber, Gold und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Der Münzwert entsprach weitgehend dem Metallwert (Kurantmünze). In Deutschland waren bis 1871 Silbermünzen (Taler) vorherrschend, die Währung war durch Silber gedeckt (Silberstandard). Nach 1871 wurde der Silber- durch den Goldstandard abgelöst. Der Grund für die Verwendung dieser Edelmetalle waren die hohe Wertspeicherung (Seltenheit) und Wertbeständigkeit von Silber und Gold. Erst in moderner Zeit werden Münzen auch aus anderen Metallen, wie Eisen, Nickel oder Zink hergestellt, deren Metallwert aber geringer ist und nicht dem aufgeprägten Wert entspricht (Scheidemünze). Silber wird als Münzmetall heute meist nur noch für Gedenk- und Sondermünzen verwendet.

Besonders in Zeiten von Wirtschaftskrisen – wie z. B. ab 2007 – hat sich neben Gold auch das Edelmetall Silber durch seine Kurs- und Wertstabilität als eine der wichtigsten Anlageform in verschiedensten Ausprägungen wie z. B. Silberbarren, Silberschmuck oder Silbermünzen erwiesen.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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Dieser Text basiert auf dem Artikel Silber
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren Silber verfügbar.

 

Goldschmuck Ankauf in Hilden

GOLDSCHMUCK ANKAUF IN HILDEN

Goldschmuck ankauf zu besten Konditionen

Der Ankauf und Verkauf von Goldschmuck kann über verschiedene Kanäle erfolgen, wie zum Beispiel Juweliere, Goldankauf-Shops, Online-Handelsplattformen oder bei Auktionshäusern. Der Preis, zu dem Goldschmuck verkauft oder gekauft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Feingewicht, der Reinheit, dem Design und der Seltenheit des Schmucks. Es ist wichtig, mehrere Angebote einzuholen und den aktuellen Goldpreis zu berücksichtigen, bevor man eine Entscheidung trifft.
Beim Verkauf von Goldschmuck ist es wichtig, dass der Schmuck authentisch ist und ein Echtheitszertifikat vorliegt. Es ist auch empfehlenswert, den Schmuck von einem Fachmann schätzen zu lassen, um den genauen Wert zu bestimmen.
Beim Ankauf von Goldschmuck ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Anbieter seriös ist und dass der Schmuck authentisch ist. Es ist auch wichtig, darauf zu achten, dass der Schmuck nicht beschädigt ist und dass alle Steine und andere Verzierungen intakt sind.

Sie möchten ihr Goldschmuck verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns können Sie ihr Goldschmuck zu Geld machen. Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns ihr Goldschmuck.

Treffen Sie eine sehr gute Entscheidung und erhalten Sie dafür die besten Konditionen.

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Kommen Sie einfach zu uns ins Geschäft und bringen Sie ihr Goldschmuck mit. Mit unseren vorteilhaften Konditionen treffen Sie die beste Wahl. Überzeugen Sie sich selbst.

Möchten Sie ihre alten Schätze oder Erbschaften bequem und unkompliziert verkaufen? Dann sind Sie bei Juwelier Istanbul goldrichtig.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen Ihr Gold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
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Goldankauf Hilden

GOLDANKAUF HILDEN

Goldankauf zu besten Konditionen

Sie möchten ihr Gold verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns können Sie ihr Gold zu Geld machen. Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns ihr Gold.

Treffen Sie eine sehr gute Entscheidung und erhalten Sie dafür die besten Konditionen.

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Kommen Sie einfach zu uns ins Geschäft und bringen Sie ihr Gold mit. Mit unseren vorteilhaften Konditionen treffen Sie die beste Wahl. Überzeugen Sie sich selbst.

Möchten Sie ihre alten Schätze oder Erbschaften bequem und unkompliziert verkaufen? Dann sind Sie bei Juwelier Istanbul goldrichtig.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen Ihr Gold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
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Goldmünzen Ankauf in Hilden

GOLDMÜNZEN ANKAUF IN HILDEN

Goldmünzen ankauf zu besten Konditionen

Der Ankauf und Verkauf von Goldmünzen kann über verschiedene Kanäle erfolgen, wie zum Beispiel über Edelmetallhändler, Juweliere oder Online-Handelsplattformen. Der Preis, zu dem eine Goldmünze verkauft oder gekauft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Feingewicht, der Reinheit und der Seltenheit der Münze. Es ist wichtig, mehrere Angebote einzuholen und den aktuellen Goldpreis zu berücksichtigen, bevor man eine Entscheidung trifft.

Sie möchten ihr Goldmünzen verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns können Sie ihr Goldmünzen zu Geld machen. Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns ihr Goldmünzen.

Treffen Sie eine sehr gute Entscheidung und erhalten Sie dafür die besten Konditionen.

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Kommen Sie einfach zu uns ins Geschäft und bringen Sie ihr Goldmünzen mit. Mit unseren vorteilhaften Konditionen treffen Sie die beste Wahl. Überzeugen Sie sich selbst.

Möchten Sie ihre alten Schätze oder Erbschaften bequem und unkompliziert verkaufen? Dann sind Sie bei Juwelier Istanbul goldrichtig.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen Ihr Gold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren GoldankaufListe der Autoren Gold verfügbar.

Zahngoldankauf in Hilden

GOLDANKAUF IN HILDEN

Goldankauf zu besten Konditionen

Zahngold Ankauf ist der Prozess des Verkaufs von alten Goldfüllungen, Kronen und Brücken an Juweliere.
Es ist eine Art von Bruchgold Ankauf und es wird auch als Schrottgold bezeichnet. Es wird in der Regel in Gramm oder Unzen gewogen und zu einem Bruchgoldpreis verkauft.
Es gibt viele Juweliere, die Zahngold kaufen, und es ist wichtig, mehrere Angebote einzuholen, um den besten Preis zu erhalten. Einige Juweliere bieten möglicherweise auch einen Abholservice für Zahngold an.
Es ist zu beachten das viele Juweliere nur das Goldgewicht und nicht den Wert des Zahns oder der Arbeit berücksichtigen, daher sollte man sich vorher gut informieren bevor man solche Verkäufe tätigt.

Sie möchten ihr Zahngold verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns können Sie ihr Zahngold zu Geld machen. Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns ihr Zahngold.

Treffen Sie eine sehr gute Entscheidung und erhalten Sie dafür die besten Konditionen.

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Kommen Sie einfach zu uns ins Geschäft und bringen Sie ihr Gold mit. Mit unseren vorteilhaften Konditionen treffen Sie die beste Wahl. Überzeugen Sie sich selbst.

Möchten Sie ihre alten Schätze oder Erbschaften bequem und unkompliziert verkaufen? Dann sind Sie bei Juwelier Istanbul goldrichtig.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen Ihr Gold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


Wikipedia

Dieser Text basiert auf dem Artikel GoldankaufGold
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren GoldankaufListe der Autoren Gold verfügbar.

Altgold Ankauf in Hilden

ALTGOLD ANKAUF IN HILDEN

Goldankauf zu besten Konditionen

Als Altgoldankauf bezeichnet man den Ankauf von Alt- oder Gebrauchtgold, wie z. B. altem Schmuck, Münzen oder anderen Gegenständen aus Gold. Das Gold wird dann eingeschmolzen und für neue Produkte wiederverwendet. Der Prozess umfasst typischerweise einen Goldkäufer oder Juwelier, der die Gegenstände untersucht, um ihren Goldgehalt und ihre Reinheit zu bestimmen, und dem Verkäufer dann einen Preis anbietet, der auf dem aktuellen Marktwert des Goldes basiert. Der Verkäufer kann dann entscheiden, ob er das Angebot annehmen oder ablehnen möchte. Es ist wichtig zu beachten, dass der angebotene Preis aufgrund der Kosten für die Raffination des Goldes unter dem ursprünglichen Wert des Artikels liegen kann.

Sie möchten ihr Altgold verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Bei uns können Sie ihr Altgold zu Geld machen. Wir bieten Ihnen einen kundenfreundlichen und unkomplizierten Service an. Überzeugen Sie sich selbst von unseren erstklassigen Leistungen und verkaufen Sie uns ihr Altgold.

Treffen Sie eine sehr gute Entscheidung und erhalten Sie dafür die besten Konditionen.

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Kommen Sie einfach zu uns ins Geschäft und bringen Sie ihr Altgold mit. Mit unseren vorteilhaften Konditionen treffen Sie die beste Wahl. Überzeugen Sie sich selbst.

FACHBETRIEB FÜR EDELMETALLE
Wir kaufen ihre Edelmetalle und Diamanten
Unsere Kalkulation richtet sich nach den aktuellen Tageskursen.

Wir kaufen Ihr Gold an! Wir machen Ihr Gold zu Geld!
– Gold, Bruchgold, Altgold Ankauf
– alten Schmuck, Goldschmuck
– Goldketten, Golduhren
– Ankauf von Weißgold, Rotgold, Gelbgold
– Goldbarren und Goldmünzen Ankauf
– altes Zahngold, uvm.

Wir kaufen folgendes an mit Fair und unkompliziert
Gold: Altgold, Bruchgold, Altschmuck, Erbschaften, Uhren, Schmelzgold, Goldschmuck, Dentalgold, Goldmünzen, Goldbarren, Goldgranulat, Goldketten, Goldringe, Armbänder, Goldreste, Goldkronen, Goldprothesen, Dentalgold, Goldunzen, Sammlermünzen, Sammlerunzen, Industriegold, Feingold, Zahngold(auch mit Zähnen).

Goldankauf?
Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.

Ablauf des Goldankaufs
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufwert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.

Ermittlung des Feingoldgehalts
Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.

Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe
Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)

Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe
Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht.

Gewichtsbestimmung
Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage

Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.

Abzüge vom Gewicht
Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen

Faktoren für den Wert
Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren:

Feingehalt des Stückes (Karat)
Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen)
Börsenpreis der Edelmetalle
Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)

Feingehalt
Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750g Feingold, das sind 75% oder 750‰.

Gängige Feingehalte/gebräuchliche Feingehalte für Schmuck sind:
Gold 916 (22 Karat)
Gold 750 (18 Karat)
Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585)
Gold 375 (9 Karat)
Gold 333 (8 Karat)

Der Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) – Handelsspanne

Bruchgold in Feingold zu verwandeln, bedarf noch eines aufwändigen Weiterverarbeitungsprozesses, der Edelmetall-Scheidung. So sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf Börsenkurs durchaus gerechtfertigt und seriös.

Rotgold
Rotgold ist eine Goldlegierung, bestehend aus Feingold, Kupfer und gegebenenfalls etwas Silber, um die mechanische Verarbeitbarkeit zu verbessern. Der relativ hohe Kupferanteil, der deutlich über dem des Silbers liegt, ist für die namensgebende „rote“ Färbung und Härte des Materials verantwortlich. Der Farbton ist kupferähnlich.

Regional sind bestimmte Goldfarbtönungen beliebt; so werden im Osten und Süden Europas eher dunklere und farbstarke rötlichere Goldlegierungen verwendet. Umgangssprachlich wurde Rotgold in der DDR als Russengold bezeichnet; teilweise ist in Süddeutschland noch der Begriff Türkengold gebräuchlich. Russengold hat den ungebräuchlichen Feingehalt von 583 und ist daran sehr gut zu erkennen. Die Färbung ist etwas heller als beim Rotgold. Helles, ins Rosa gehendes Gold mit geringem Kupferanteil, das dafür neben Silber auch Palladium enthalten kann, wird als Roségold angeboten.

Gelbgold
Dabei handelt es sich um eine dem Feingold ähnelnde gelbe Goldlegierung aus Feingold mit Silber und Kupfer. Das Verhältnis beeinflusst die Farbe. Mit abnehmendem Goldgehalt reduziert sich die Tiefe des Gelbtons sehr schnell. Üblicherweise ist das Verhältnis der dem Gold zugesetzten Metalle untereinander ca. 1:1; die Tönungen und Farbintensität können stufenlos und beliebig gewählt werden. Die Farbe reicht von hellgelb mit deutlichem Silberanteil bis zu gelborange mit dem umgekehrten Verhältnis zum Kupferzusatz. Gelbgold ist durch ihren hohen Erkennungswert weltweit mit Abstand die beliebteste Goldfarbe.

Grüngold
Grüngold ist eine grünlichgelbe Goldlegierung ohne Kupferzusatz. Die Farbe entsteht durch Annäherung an das Atomverhältnis Gold:Silber 1:1, was im optimalen Fall einem Goldanteil von 646 entspricht, bei dem der deutlichste Grünton auftritt. Da in diesem Falle der Silberanteil schon über 40 % beträgt, ist der Farbton relativ hell. Bis zu einem Drittel des Silbers lässt sich durch Cadmium ersetzen, was den Grünton intensiviert, die günstigen Anlaufeigenschaften und die Schmelztemperatur allerdings reduziert. Die Legierungen sind sehr weich und wenig farbstark. Grüngold wird selten verwendet, üblicherweise zur Darstellung von Laubblättern oder ähnlichem.

Weißgold und Graugold
Ein Ring aus rhodiniertem Weißgold (Palladiumgoldlegierung)

Weißgold als Sammelbegriff bezeichnet Goldlegierungen, die durch Beimischung deutlich entfärbender Zusatzmetalle eine weiß-blassgetönte Goldlegierung ergeben. Als Legierungszusätze werden hauptsächlich das Platinnebenmetall Palladium, (früher sehr häufig) Nickel oder bei niedrigen Goldgehalten Silber verwendet. Die Entfärbung des von Natur aus gelben Goldes tritt kontinuierlich ein und setzt eine gewisse Menge des entfärbenden Zusatzes voraus; der Rest, der dann noch bis zum berechneten Gesamtvolumen fehlt, wird oft aus Kupfer oder Silber gestellt.

Titan-Gold-Legierung
Eine aushärtbare Titan-Gold-Legierung mit 99 % Gold und 1 % Titan wird in der Trauringherstellung und Medizintechnik eingesetzt. Der hohe Edelmetallanteil in Verbindung mit hoher Festigkeit machen den Werkstoff interessant. Die gelbe Farbe ist vergleichbar mit der von 750 Gelbgold, jedoch „grauer“. Durch den Titanzusatz ist die Legierung beim Schmelzen sehr empfindlich und reagiert mit Sauerstoff und Stickstoff.

Faktoren für die Wertberechnung
Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händlern weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriösität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.

In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.

Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.

Gesetze und Bestimmungen zum Goldankauf in Deutschland
Der Goldankauf ist in Deutschland durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geregelt. Diese gelten für die Eröffnung und den Betrieb einer Goldankaufstelle. Laut Gewerbeordnung ist Goldankauf kein genehmigungspflichtiges, aber ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. In Österreich ist der Goldankauf für jedermann mit einem Handelsgewerbe gesetzlich erlaubt. Da das Handelsgewerbe ein sog. freies Gewerbe darstellt, ist kein Befähigungsnachweis für den Händler erforderlich.

Kein genehmigungspflichtiges Gewerbe
Wer den Ankauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen betreiben möchte, muss dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. Der Goldankauf ist aber kein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Das heißt, dass der Gewerbetreibende der Behörde lediglich anzeigt, dass er dieses Gewerbe betreibt bzw. betreiben möchte. Goldankauf ist allerdings ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftiges Gewerbe – § 38 GewO
Der An- und Verkauf von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde nach dem Eingang der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüfen muss. Dazu muss der Gewerbetreibende ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen und vorlegen.

Verbotener Erwerb von Edelmetallen – § 147a GewO
Es ist unter anderem verboten, Edelmetalle, edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen gewerbsmäßig von Minderjährigen zu erwerben. Wer dies vorsätzlich oder fahrlässig tut, kann für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen – § 148b GewO
Wer fahrlässig mit gestohlenen Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen oder Waren aus Edelmetall handelt, sie schmilzt, probiert oder scheidet, der kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Verbot des Goldankaufs im Reisegewerbe – § 56 GewO
Der Ankauf (und Verkauf) von Edelmetallen, edelmetallhaltigen Legierungen und Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Erlaubt ist lediglich der Verkauf von Silberschmuck und Waren mit Silberauflagen bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro.

Kaufvertrag
Um nicht mit § 147a und § 148b der Gewerbeordnung in Konflikt zu geraten, schließen die meisten Goldankaufstellen einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. In diesem Vertrag werden folgende Eckdaten vertraglich vereinbart:

Name und vollständige Adresse von An- und Verkäufer
Genaue Bezeichnung der verkauften Gegenstände

Ankaufspreis
Eidesstattliche Versicherung und Besitzbescheinigung: In dieser Versicherung erklärt der Verkäufer an Eides statt, dass das zum Ankauf angebotene Material uneingeschränktes Eigentum ist, nicht aus einer strafbaren Handlung stammt und weder verpfändet noch übereignet ist. Außerdem erklärt der Anbieter seine Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit

Ausweispflicht
Nach § 147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig u. a. Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle), edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine zu erwerben. Daraus ergibt sich eine Ausweispflicht, die in fast allen Bundesländern umgesetzt wird. Hierbei spielt z.B. in Bayern der Wert der angekauften Edelmetalle eine Rolle, obwohl der § 147a GewO hierzu keine Ausnahmen oder Wertgrenzen vorsieht.


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